Hier können Sie die aktuelle Satzung des GMF Bayern einsehen.
Durch Bescheid des Finanzamtes München Abt. Körperschaften vom 20.01.2016 ist der Verband nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO mit dem Bescheid zu § 60a Abs1 AO gemeinnützig.
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Durch Bescheid des Finanzamtes München Abt. Körperschaften vom 20.01.2016 ist der Verband nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO mit dem Bescheid zu § 60a Abs1 AO gemeinnützig.